Gegenüber der Forderung des Münsteraner Kreises, die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie abzuschaffen (wn 10.3.2018), beziehen homöopathische Ärztinnen und Ärzte aus dem Münsterland Stellung, indem sie sich der Verlautbarung des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte anschließen: "Die von den Ärztekammern verliehene Zusatzbezeichnung hat sich seit Jahrzehnten in der Deutschen Ärzteschaft bewährt. Immer mehr Ärzte führen sie, aktuell sind es rund 7000 Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, in Grund- und Regelversorgung. Mit Blick auf die Qualitätssicherung und die Patientensicherheit ist die Zusatzbezeichnung ein Garant für eine gute und sichere Versorgung der Patienten. Die mit der Bundesärztekammer eng abgestimmten Lehrinhalte gewährleisten eine kompetente Behandlung der Patienten. Die ärztliche Homöopathie ist wissenschaftlich, wirksam und evidenzbasiert. Das ist durch zahlreiche Studien belegt (Vgl. z.B. WissHom-Forschungsreader). In ärztlicher Hand ist die Homöopathie ein wichtiger Bestandteil einer Integrativen Medizin, die das Beste der konventionellen Medizin und der ärztlichen Homöopathie zum Wohle des Patienten verbindet."
Die Homöopathie steht bei Würdigung moderner naturwissenschaftlicher Erkenntnisse für die ärztlichen Kernkompetenzen von menschlicher individueller Zuwendung und Empathie. Diese müssen angesichts einer zunehmenden Technisierung und Rationalisierung der Medizin bewahrt und gepflegt werden. Daher plädieren die homöopathischen Ärztinnen und Ärzte im Münsterland dafür, die Therapiefreiheit zu respektieren und die Homöopathie mit ihrer individualisierten und ganzheitlichen Ausrichtung als sinnvolle Ergänzung zur konventionellen Medizin beizubehalten. Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sprechen dafür, sie nicht nur weiterhin in die allgemeine Gesundheitsversorgung zu integrieren, sondern ihr auch in der universitären Medizin den Stellenwert einzuräumen, der ihrer gesellschaftlichen Bedeutung entspricht.